Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung für Arbeitssuchende oder für einen von der Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer. Den AVGS können Sie von Ihrem Ansprechpartner des Jobcenters / Agentur für Arbeit erhalten. Der AVGS kann für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden. Maßnahmen können u.a. Coachings, Qualifizierungen oder Eignungsfeststellungen sein.